Tempo 30
Zum Leserbrief„Tempo 30 nicht zu Ende gedacht“ von Andreas Lunardon, VN vom 23. 1. 2024:
Die Leistungsfähigkeit von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen für den Kfz-Verkehr wird mehr von anderen Faktoren beeinflusst als von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Ampelregelungen, querende Fußgänger, Bushalte- oder Parkvorgänge. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h hat keinen nennenswerten Einfluss auf die Verkehrsbewältigung. Messfahrten belegen einen Reisezeitverlust von 0-4 sec pro 100 m Wegstrecke.
1) Wesentlich bedeutsamer sind aber nachweisbare Verringerungen von Unfällen mit Verletzungen und Todesfällen. Das erscheint auch logisch, da niedrigere Geschwindigkeiten „längere“ Reaktionszeiten in Gefahrensituationen erlauben. So ist der sogenannte Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) bei Tempo 30 mit 13,3 m halb so lang wie bei Tempo 50 (27,7 m). Neben Temporeduktionen müssen aber auch weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit umgesetzt werden, besonders im Bereich von Schutzwegen.
2) Dass Handlungsbedarf besteht, beweist ein Blick auf die Bundesländerkarte der Statistik Austria, die Unfälle mit Personenschaden pro 100.000 Einwohner:innen für 2022 ausweist. Vorarlberg, und besonders Dornbirn, liegen hier leider mit an der Spitze.
3) Die „Vision Zero“, also Null Verkehrstote, haben Städte wie Helsinki und Oslo erreicht, ein Schlüsselfaktor ist dabei die Verringerung der Höchstgeschwindigkeiten.
Dr. Harald Geiger, Für die Initiative Sicheres Haselstauden, Dornbirn