Staatsbürgerschaftsverlust und
Ausweisung
„Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft sowie Ausweisung bei mangelnder Integration“: Ohne näher auf diesen Stumpfsinn argumentativ einzugehen, empfehle ich allen diesbezüglich Interessierten und den allenfalls von diesem Unsinn Betroffenen, die im Artikel 6 des Staatsvertrages normierten Bestimmungen in Bezug auf Menschenrechte zu lesen. Dort heißt es in Artikel 6, Abs. 2, Menschenrechte: „Österreich verpflichtet sich weiters dazu, dass die in Österreich geltenden Gesetze weder in ihrem Inhalt noch in ihrer Anwendung zwischen Personen österreichischer Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer Sprache oder ihrer Religion . . . Diskriminierungen zur Folge haben werden.“ Bitte, liebe Regierung, beauftragt einen Verfassungsjuristen mit der Ausarbeitung eines Exposés zu dieser Bestimmung und übermittelt dasselbe dann der FPÖ und veröffentlicht dieses Exposé dann zugleich in der Presse. Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn gelegentlich ein Blick in unsere Verfassung gemacht würde, bevor neue Ideen hinausposaunt werden.
Dr. Hermann Böckle, Dornbirn