(K)ein Recht auf
Muttersprache-
Unterricht
„Alle Sprachen dieser Welt sind kostbare Schätze, genaus0 wie es die Menschen sind, die sie sprechen“, sagt Sprachwissenschafterin Zwetelina Ortega. Am 21. Februar ist der internationale Tag der Muttersprache. Er soll uns stets daran erinnern, wie wichtig die Muttersprache ist. Denn sie ist Hauptträger der Kultur und Identität eines Volkes. Die Erhaltung und der Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt und der Sprachenrechte ist inzwischen fester Bestandteil der Verfassung demokratischer Staaten geworden. Auch die Republik Österreich bekennt sich in Artikel 8 (2) des Bundesverfassungsgesetzes „zu ihrer gewachsenen und kulturellen Vielfalt (. . .)“ Dadurch wird vom
BMBWF den Schulen die Möglichkeit für muttersprachlichen Unterricht in allen Sprachen geboten, sofern der Bedarf angemeldet wird und personelle Ressourcen vorhanden sind. Aktuell wird das Unter-richtsfach Muttersprache (auch Erstsprache genannt) für 26 Sprachen angeboten. Für Kroatisch ist bedauerlicherweise seit 2020 kein eigenständiger muttersprachlicher Unterricht in Vorarlberg mehr möglich. Trotz des vorhandenen Interesses. Obwohl die gesetzlichen Vorlagen und mittlerweile gerichtliche Entscheidungen vorliegen, weigert sich die Bildungsdirektion in Vorarlberg, ein erstsprachliches Unterrichtsfach Kroatisch zu ermöglichen und nimmt dadurch den betroffenen Kindern ihre Rechte. Warum?
Lidija Mihalic, Kroatische Eltern-gemeinde Vorarlberg, Feldkirch