Vorkommnis an Schule durch Täter mit Migrationshintergrund

Leserbriefe / 28.02.2024 • 18:58 Uhr

Zum VN-Bericht „Bruder von Schülerin prügelt auf Direktor ein“, VN vom 22.2.24:

Im Hinblick auf derart schlimme Entwicklungen an Schulen erinnere ich mich an folgendes Vorkommnis: Vor Jahren ereignete sich ebenfalls in Lustenau ein körperlicher Angriff mit schweren Gesichtsverletzungen durch einen inländischen Mitschüler auf einen minderjährigen Buben mit Migrationshintergrund. Um die beträchtlichen Kostenfolgen der operativen Eingriffe etc. als Schadenersatz geltend zu machen, war wegen deren Bestreitung der Gerichtsweg nötig. Dabei bestand ein beträchtliches Beweisproblem, weshalb die gerichtliche Einvernahme des informierten Lehrers als Zeuge beantragt wurde. Dafür bildete aber die Zustimmung durch die Vlbg. Bildungsdirektion eine Voraussetzung. Diese Zustimmung wurde jedoch „aus grundsätzlichen Gründen“ behördlich abgelehnt. Solche Behördenhaltung ermuntert nicht nur informierte jugendliche Täter, sondern unter Umständen auch deren Eltern, wie es im dargelegten Fall – durchaus rassistisch – der Fall war.

Dr. Walter Loacker,

Hörbranz