Die Zeit der

Leserbriefe / 15.03.2024 • 18:27 Uhr

Ablieferungspflicht

Mit der EU-Verordnung vom März: „Zur Wiederherstellung der Natur“ müssen die entwässerten Feuchtgebiete wieder zurückgeführt werden. Dieser gewaltige Verlust von ackerfähigem Boden veranlasst mich, über die Zeit der Ablieferungspflicht zu berichten: Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges mussten die Landwirte ihre Erzeugnisse von Lebensmittel nebst einem Selbstbehalt abliefern. Mit 23.01.1942 mussten Milcherzeuger ihre Milch an die Großmolkereien abgeben. Viehbesitzer mussten zur Sicherung der Fleischversorgung jährlich 1/6 seines Viehbestandes zur Schlachtung bereitstellen. 1945 waren dies 127.290 kg Fleisch. Ähnliche Abführpflichten gab es auch für Ackerfrüchte. Jeder Haushalt war mit Zwei ar Ackerfläche von der Abgabepflicht freigestellt. Sechs Tage nach Einmarsch der französischen Besatzung konnte Ulrich Ilg im ORF einen Aufruf an die Landwirte vorbringen, sie sollen die Ackerflächen vergrößern und der nichtbäuerlichen Bevölkerung Schrebergärten zur Verfügung stellen. Die vielen Schrebergärten waren damals für manche Familien die Ernährungsgrundlage. Der Bezug von Lebensmitteln war nur über die Lebensmittelkarte möglich. Von den Grundnahrungsmitteln erhielt man monatlich jeweils 400-600g. Wir Schüler erhielten in der Pause zur Aufbesserung der Ernährung Suppe. Die vorgenannten Umstände dauerten bis ca. 1950. Wenn es bei Notzeiten ums Überleben geht, zählen nicht große Feuchtgebiete mit seltenen Pflanzen und Tieren, sondern ein ertragungsfähiger Boden und jene Menschen, die diesen Boden bebauen können und wollen.

Anton Ilg, Dornbirn