Kainsmal statt
Striemen
Wer ernsthaft die Herabsetzung der Strafgrenze für Kinder unter das Alter von 14 Jahren fordert, der gesteht einerseits ein, dass das Verbot der Rute für Knaben – was gemäß Bibelaussage notwendig sei – als Verbesserung der Erziehung gescheitert ist, und wenn er gleichzeitig fordert, dass anstelle eines Striemens auf dem Gesäß eines Knaben ihm das Kainszeichen Rechtsbrecher (Eintragung ins Strafregister) umgehängt wird, dann verdient er hinsichtlich Erziehung wohl nur noch die Note Nicht Genügend.
Dr. Hermann Böckle, Dornbirn