Sinnvoller
Ressourceneinsatz
Zum Bericht „Der Bludenzer Wolf darf leben“, VN vom 23. März:
Im Zusammenhang mit der Abschussverordnung des Bludenzer Wolfes wird bekannt, dass durch die Bezirkshauptmannschaft „zentrale verfahrensrechtliche Grundlagen ignoriert“ worden sind. Dies geschah offenbar mit Rückendeckung des politisch Zuständigen, wie dieser schriftlich ausrichten lässt. Dem Landesverwaltungsgericht Respekt zu zollen, sich an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes gehalten und somit rechtskonform vorgegangen zu sein, mag anmaßend klingen. Arrogant wie ignorant ist allerdings auch die einseitige Perspektive auf den Umgang mit (bloß durchwandernden) Wölfen. Von einem günstigen Erhaltungszustand ist Österreich noch weit entfernt. Dabei würde ein stationäres Wolfsrudel größte Chancen bieten, zukünftige Nutztierrisse zu minimieren. Ein ansässiges Rudel hätte die Möglichkeit zu lernen und zu kultivieren, die vom Menschen beanspruchten (essbaren) Ressourcen zu meiden. Diese Option wird jedoch strikt abgelehnt. Der Wolf als Apex-Prädator nimmt im Nahrungsnetz eine Spitzenposition ein und spielt eine wichtige Rolle hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines gesunden Ökosystems. Doch in Österreich erheben einige Partikularinteressen offenbar den totalen Nutzungsanspruch an Wildtiere und Natur. Landesrat Gantner möchte im Sinne eines sinnvollen Ressourceneinsatzes keine Rechtsmittel gegen den Spruch des Landesverwaltungsgerichts einlegen. Effektiv am sinnvollsten wäre hierbei wohl die Investition in die essenzielle Maßnahme Herdenschutz, inklusive entsprechender Information, Ausbildung und vollumfänglicher Unterstützung der Älpler:innen, um die bevorstehende Alpsaison möglichst verlustfrei zu begehen.
Ulrike Schmid, MA, Götzis