Europawahl – Wählerverzeichnis

Leserbriefe / 17.04.2024 • 18:01 Uhr

Derzeit werden von den Gemeinden die Hauskundmachungen für die Europawahl zugestellt. Anders als früher sind darauf nicht mehr die wahlberechtigten Bewohner/innen der betreffenden Wohnadressen aufgelistet. Stattdessen ist ein QR-Code aufgedruckt, mit dem jeder Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen kann. Dafür ist allerdings der Besitz einer Handy-Signatur erforderlich. Hat ein Wähler diese nicht, muss er oder sie im Meldeamt der Gemeinde Einsicht nehmen. Es stehen fünf Vormittage vom 19. 4. bis 25. 4. zur Verfügung. Jeder Wahlberechtigte ohne Handysignatur muss also im Gemeindeamt, vermutlich mit einem amtlichen Ausweis, erscheinen, um Einsicht ins Verzeichnis zu nehmen!

Dabei stellen sich Fragen, die sich die Verantwortlichen im Innenministerium – aus welchem Grund auch immer (Ignoranz, Inkompetenz, Bequemlichkeit, Dummheit …) – nicht gestellt haben: Was tun ältere Wählerinnen und Wähler, bettlägerige Personen, dauerhaft Kranke, Immobile, Behinderte, Bewohner von Altenwohnheimen und so weiter? Und wie soll das mit den angeführten Streichungen funktionieren? Datenschutz kann auch übertrieben werden! Man kann doch ruhig wissen, wer hinter der Tür nebenan wohnt. Nebenbei gesagt bringt diese Vorgangsweise eine enorme Mehrarbeit für die Gemeinden. Es bestätigt sich immer wieder: „Es ist auch für die Ministerien schwer, gutes Personal zu bekommen!“ Erfahrung und Hausverstand sind offensichtlich nicht mehr vorhanden.

Reinhard Amann,

Hohenems