Mitleseverbot

Leserbriefe / 09.08.2024 • 18:41 Uhr

Wenn man wirklich will, lässt sich dieses vom Verfassungsgericht aufgehobene Gesetz bezüglich der Kenntnisnahme und Auswertung von Informationen im Internet leicht lösen. Die generelle Mitlesung und Auswertung verschlüsselter Informationen wird einer bestimmt bezeichneten Behörde gestattet. Alle hierdurch erlangten Informationen, sofern sie keinen Zusammenhang mit einer geplanten oder vorgenommenen Attentatsausführung oder mit einer sonstigen terroristischen Aktivität in Verbindung bzw. Zusammenhang stehen, unterliegen einem absoluten Beweis- und Auswertungsverbot.

Dr. Hermann Böckle, Dornbirn