Grenzen eines
Grundrechts

Leserbriefe / 14.08.2024 • 19:10 Uhr

Zu den vier Leserbriefen vom 8. 8. 24:

Grundsätzlich teile ich die Ansicht von Frau Schörkl und Herrn Stoß, wonach Leben von Anfang an geschützt gehört. Mir missfällt jedoch die Aufdringlichkeit, mit der manche dieses wichtige Anliegen verfolgen. Denn das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darf nicht in Belästigung oder gar Einschüchte-rung ausarten. Dafür muss man die Proteste nicht teilweise (wie Frau Groth) oder gänzlich (wie Herr Bernardin) aus dem öffentlichen Raum verbannen. Plakatstangen in Überlänge und einseitige Ausrichtung zum Krankenhaus hin überschreiten für mich allerdings die Grenzen einer grundrechtlich geschützten Versammlung. Das LKH Bregenz ist auch nicht der richtige Ort für die Demonstration, weil dort „nur“ vollzogen wird, was anderswo entschieden wurde. Wa­rum werden die Mahnwachen nicht beim Landhaus abgehalten, wenn es letztlich um eine Frage der (Regierungs-) Politik geht?

Wolfram Walch, Feldkirch