„Glück gehabt“

Leserbriefe / 16.08.2024 • 21:54 Uhr

Zum VN-Kommentar von Jürgen Weiss, VN 13.08.2024:

In den VN vom 13.08.2024 spricht Alt-Bundesrat Jürgen Weiss von einer „seit Februar 2018 beeinträchtigten Kooperationsbereitschaft ausländischer Geheimdienste mit dem österr. Innenministerium, weil sich die vom damaligen Innenminister Kickl zu verantwortende Aktion nachträglich als rechtswidrig herausgestellt hat“. Die der Hausdurchsuchung zugrunde liegende Anzeige stammte von der weder Kickl noch der FPÖ nahestehenden Kanzlei Lansky. Hausdurchsuchungen fallen in den Kompetenzbereich des Justizministeriums und nicht des Innenministeriums und müssen von unabhängigen Richtern genehmigt werden. Die Kompetenz für die Anordnung dieser Hausdurchsuchung lag somit zu keiner Zeit bei Kickl. Richtig ist allerdings, dass das Oberlandesgericht Wien die „Aktion“ selbst als „rechtswidrig“ bezeichnet hat, ohne jedoch auszuführen, gegen welche Strafprozessbestimmung dabei verstoßen worden sein soll. Es existiert nämlich lediglich eine (sinnvolle) Behördenpraxis, im Besitz von anderen Behörden befindliche Beweismittel im Rechtshilfeweg anzufordern, was jedoch dann nicht sinnvoll ist, wenn sich – wie im gegenständlichen Fall – das zu beschaffende Beweismittel im Besitz jenes Beamten befindet, gegen den ermittelt wird. Das Oberlandesgericht Wien hat auch nicht die Beweismittelbeschaffung an sich, sondern lediglich die Art der Beschaffung – allerdings eben ohne inhaltliche Begründung – als rechtswidrig bezeichnet, den der Hausdurchsuchung zugrundliegenden Anfangsverdacht jedoch nicht verneint. Man merkt, unser Kommentator befindet sich bereits mitten im Wahlkampf.

Dr. Jörg Frey, Feldkirch