Aufregung über Anfechtung der Bregenzer Fußgängerzone

Leserbriefe / 08.09.2024 • 17:26 Uhr

Hoch gehen die Wogen in Sachen Anfechtung der Bregenzer Fußgängerzone beim Verfassungsgerichtshof. Passiert ist bisher eigentlich noch gar nichts, außer dass der Verfassungsgerichtshof die Offenlegung der Verordnungsakten angeordnet hat. Die Verordnungsakten geheim zu halten, war jedenfalls keine gute Idee. Wie der Verfassungsgerichtshof mit der doch recht schnell beschlossenen Fußgängerzone umgehen wird, ist mangels Kenntnis des genauen Verordnungsinhalts nicht absehbar. Sicher ist aber, dass auch dann keine Lkws über den Leutbühel donnern werden, wenn die Verordnung teilweise oder ganz aufgehoben werden sollte, denn dann kann der Verfassungsgerichtshof anordnen, dass die früheren Regelungen wieder aufleben. Dass Verordnungsakten beim Landesverwaltungsgericht (aus meiner Sicht zu Unrecht) geheimgehalten werden, ist leider kein Einzelfall, sondern ein allgemeiner Missstand, der sich allerdings nächstes Jahr erledigen müsste, wenn das Informa-tionsfreiheitsgesetz in Kraft tritt. Dass Landesverwaltungsgerichte keine Verordnungen prüfen dürfen, ist ein uralter Missstand, dessen Beendigung eigentlich laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte überfällig wäre.

Dr. Wilfried Ludwig Weh,
Rechtsanwalt, Bregenz