Umweltanwaltschaft verliert Rechte

Leserbriefe / 20.10.2024 • 18:53 Uhr

VN-Zitat: Politik in Kürze vom 18. 10. 2024: „…die schwarzblaue Landesregierung in Salzburg schränkt die Rechte und Befugnisse der Landesumweltanwaltschaft weiter ein…“. Das kann im Ländle nicht passieren, denn die Umweltanwaltschaft ist bei uns ohnehin schon Schlusslicht in Österreich, was ihre Befugnisse und Rechte betreffen. Bei einer Einschränkung würde gar nichts mehr übrigbleiben. Dafür dürfen anerkannte Naturschutzorganisationen, eine Besonderheit Vorarlbergs, die Umweltanwaltschaft selbst wählen. Aber halt, auch da gibt es Barrikaden, die von schwarzen Kräften im Land errichtet wurden, indem eine Mindestanzahl von fünfhundert (!) Mitgliedern für eine Anerkennung als Naturschutzorganisation gefordert wird. Nach Europarecht und nach Bundesrecht sind für eine Anerkennung gerade einmal einhundert Mitglieder ausreichend. Dem Alpenschutzverein, der ehrenamtlich seit mehr als 50 Jahren im Einsatz ist, wird eine Anerkennung in Vorarlberg (rechtswidrig) mit der Begründung verwehrt, die Mitgliederzahl läge unter den geforderten fünfhundert. Die „Besten im Westen“, wie sich die bestimmende Politik im Lande selbst gerne darstellt, ist zumindest was die Umweltpolitik anlangt leider mehr Schein als Sein. Nachdem wir mit Schwarz-Blau nun auch Salzburger Verhältnisse bekommen, darf man gespannt sein, was unter dieser Konstellation noch alles ausgedacht wird, um Natur und Klimaschutz einzubremsen.

Franz Ströhle,
Alpenschutzverein
für Vorarlberg,

Dornbirn