ÖVP – FPÖ
Nach Kriegsende entscheidet ein Kriegsgericht der Sieger über das Schicksal der Anführer der Unterlegenen. Meist erfolgt eine Trennung von Leib und Seele. Nicht so in der Politik. Dort tagt das Gericht im Falle eines Wahlverlustes in den eigenen Reihen. Das Urteil lautet meist auf Weglobung auf einen gut dotierten Posten. Leider tagt das Gericht der ÖVP noch nicht (oder doch?). Wie sagte doch Helmut Qualtinger so treffend: Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen müssen. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät.
Dr. Heinz Klocker, Lauterach