Seit 1979 liegt das Gleichbehandlungs-gesetz vor!

Leserbriefe / 10.11.2024 • 21:33 Uhr

Nunmehr sind sage und schreibe 45 Jahre verstrichen und niemand von den „Angesprochenen“ sieht sich veranlasst, diesem Gesetz zu entsprechen, als ob dieses „Schall und Rauch“ wäre. Laut einem UN-Beschluss wurde nun für die Hauptbetroffenen der 8. März zum Weltfrauentag erklärt. Es ist für die angesprochene „Männerwelt“ eine Blamage und eine unerträgliche Missachtung der Frau, die mit nichts zu rechtfertigen ist!

Laut OGH ist es Aufgabe der Unternehmer, für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit Sorge zu tragen. Dazu ist anzumerken, dass gerade die Frauen auch noch die Hauptlast der Kindererziehung tragen müssen! Insbesondere bedienen sie unseren Binnenmarkt, ganz im Gegensatz zur Männerwelt, die hauptsächlich ausländische Unternehmen in Anspruch nehmen.

An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Betroffenen drei Jahre zurück Entgeltdifferenzen einfordern können.

Man muss sich aber auch die Frage stellen, wie es sein kann, dass die Regierung diesem üblen Spiel 45 Jahre zusehen kann und in keiner Weise dafür sorgt, dass geltende Gesetze eingehalten werden. Schließlich verursacht das tatenlose „Zusehen“ auch einen wirtschaftlichen Schaden! „So schaut’s aus“!

Ing. Gerhard Miltner, Bregenz