Des einen Recht, des anderen Leid

Leserbriefe / 20.11.2024 • 20:29 Uhr

Im Bericht über den „Rechtsstreit um Hundenasen-Operation“ wird das lebenslange Leiden von Tieren mit Qualzuchtsymptomen, im konkreten Fall einer Französischen Bulldogge mit „Atemnotsyndrom“, im Vergleich zu den Schilderungen von Prof. Achim Gruber in seinem Buch „Das Kuscheltierdrama“ bagatellisierend beschrieben.

Vollkommen unverständlich, aber offensichtlich gesellschaftlicher Zeitgeist, ist für mich die Tatsache, dass in diesem Rechtsstreit über zwei Instanzen niemand auf die Tatsache hingewiesen hat, dass sowohl die Zucht als auch der Erwerb von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen laut § 5 Abs 2 Z 1 Tierschutzgesetz seit nunmehr 20 Jahren (!) verboten ist. Die notwendige aufwendige Operation war also direkte Folge einer ungesetzlichen Handlung. Haustierversicherungen sollten sich nach diesem Urteil auch im Sinne der Gleichbehandlung ihrer Kunden gut überlegen, die Übernahme von Kosten für die Behandlung von – nota bene – verbotenen Qualzucht-Defekten vertraglich explizit auszuschließen.

Das würde vermutlich die Bewusstseinsbildung für Käufer von Qualzuchten stärken, dass sie mit ihrem Kauf nicht nur das Tierschutzgesetz missachtet und unnötiges Leid verursacht haben, sondern ein hohes finanzielles Risiko eingegangen sind. Die offensichtlich eklatante Unwissenheit über Qualzucht und ihre Folgen kann nur über umfassende Sachkunde vor Anschaffung eines Hundes beseitigt werden.

Dr. med. vet. Erik Schmid,

Götzis