Koalitionsstillstand Bremsklotz für die S18 CP?
Schon die ersten Vorschläge, eine Autobahnverbindung beider Autobahnen dies- und jenseits des Rheins durch die Riedlandschaft zu bauen, erzeugten Protestaktionen. Die weißen Kreuze entlang der geplanten Trasse symbolisierten damals den Widerstand breiter Bevölkerungskreise und sollten auch die Unmöglichkeit einer Genehmigung darstellen. Trotzdem wurde weitergeplant, bis der Verfassungsgerichtshof 2006 die verordnete Trassenführung verbot. Und wieder wurden 2011 im Planungsverfahren „Mobil im Rheintal“ zwei hochrangige Straßenvarianten durch das Ried ausgesucht (Variante Z und CP), trotz Warnungen vor extremem Bodenverbrauch und hohem Genehmigungsrisiko. Die ASFINAG erkannte die Undurchführbarkeit der Z-Variante und erklärte die CP zur neu zu planenden Trassenführung, weil sie „mehr Chancen auf eine Genehmigung hat als die Z-Variante“, aber ohne Genehmigungsgarantie. Und wieder zeigt die Volksbefragung von 2023 mit 77% NEIN-Stimmen die breite Ablehnung der betroffenen Lustenauer Bevölkerung zur geplanten Trassenführung. Weltweit entscheiden Höchstgerichte immer öfter zugunsten der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen (Bundesverwaltungsgericht stoppt S8 Marchfeld-Schnellstraße!). Realistischerweise hat die S18-CP- Bodenseeschnellstraße auch diesmal allerbeste Chancen, von den Höchstgerichten verboten zu werden – egal welcher Koalitionspoker von welchen Parteien auch immer vorgeführt wird. Und die Schweizer und Vorarlberger Politik muss dann (eigentlich schon heute!) begründen, warum jahrzehntelang wissentlich eine genehmigungsfähige Verbindung durch sinnvolle Alternativen mit allen Mitteln verhindert wird.
Eugen Schneider, Lustenau