Drei Jahre Haft für K.H. Rüdisser?

Leserbriefe / 28.02.2025 • 23:23 Uhr

Zum Bericht „Was vom Wirtschaftsbund blieb“, VN vom 26.2.2025:

Es ist in einem Leserbrief natürlich verboten, Ausdrücke zu verwenden wie zum Beispiel „Die spinnen ja!“ oder „Die haben ja einen Vogel!“ Das sind Ausdrücke, die als verletzend oder hetzerisch gelten, deshalb führe ich sie hier nur als „Beispiele“ für verbotene Ausdrücke an. Aber zugleich kann es nicht verboten sein zu sagen, dass ich diese Ausdrücke, wenn sie hier nicht verboten wären, verwenden würde in Richtung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die nach wie vor diese lächerliche Anklage aufrechthält gegen Karlheinz Rüdisser wegen dieser angemessen großzügigen und evtl. „halbschwarzen“ Finanzierung von Weihnachtsessen durch die Wirtschaftskammer und zur gleichzeitigen Verabschiedung dieses so verdienstvollen Landespolitikers. Und es geht hier wohl gemerkt um die Androhung einer Haftstrafe von drei Jahren! Diese Anklage kann ich also nur als „legalistische“ Inszenierung der Staatsanwaltschaft sehen, was mich an ein Wort des Hl. Paulus erinnert, der gegen einen solchen Paragraphen-Gehorsam schreibt: „Wir sind nicht Diener des Buchstabens, sondern des Geistes!“ Wäre es da nicht ein Zeichen von juridischem Niveau, Fünfe grad sein zu lassen?

Peter Mathei, ­Alberschwende