Leserbrief: Abstandsmessungen

Die Polizei führt auf Autobahnen vermehrt verdeckte Abstandsmessungen durch. Bei geringfügiger Unterschreitung des Mindestabstandes wird man mit 100,00 EUR per Anonymverfügung bestraft. Bei dieser Überwachung geht es nicht nur um die Drängler, sondern auch um jene Fahrzeuglenker, die den Sekundenabstand verkehrsbedingt geringfügig unterschreiten. Die Behörde hält fest, dass man bei geringfügiger Unterschreitung des Mindestabstandes nicht mehr in der Lage sei, das Fahrzeug rechtzeitig zum Anhalten zu bringen. Ich halte dies für eine haltlose Unterstellung. In § 18 StVO ist festgeschrieben, wie sich Fahrzeuglenker beim Hintereinanderfahren zu verhalten haben. Nach meinem Dafürhalten hat der Gesetzgeber die Abstandseinschätzung in die Verantwortung der Fahrzeuglenker, ohne festgelegtes Zeitlimit, gelegt. Für Drängler gibt es explizite Regelungen.
Karlheinz Grießinger, Götzis