Leserbrief: Wohnbauförderung

Meine beiden Töchter haben sich entschlossen, gemeinsam für die Abdeckung künftiger Wohnbedürfnisse ein Gebäude zu errichten. Es soll ein gemeinsames Gebäude werden, wobei zwei separate, abgeschlossene – so parifiziert, getrennt und eigenständig – übereinander entstehen sollen. Bei der Gewährung der Wohnbauförderungsdarlehen konnte dieses Doppelhaus nicht als solches bewertet werden, weil in den Richtlinien das Doppelhaus als „zwei unmittelbar aneinandergebaute Eigenheime zu verstehen sind, die als Gesamtprojekt in einem Zug gebaut werden“; die Voraussetzungen hinsichtlich der Bauplatzgröße liegen vor. Mit dieser unterschiedlichen, für mich nicht logisch nachvollziehbaren Erklärung können die Töchter jedoch nur erheblich weniger Förderungsmittel erhalten. Bei einer Doppelhausbewertung läge die Förderung nämlich um eineinhalb Mal höher, was gerade in der heutigen Zeit sicher eine große Hilfe wäre. Der Herr Landeshauptmann Mag. Wallner verweist immer wieder darauf, wie gut und hilfreich die Wohnbauförderung bei uns im Land ist. Gehört eine solche unlogische Regelung wirklich zu den Vorzügen der Förderungspolitik in unserem Land?
Dr. Franz Josef Ellensohn, Götzis