Testamente/

Leserbriefe / 27.04.2025 • 17:35 Uhr

Sachwalterschaften

Zum VN-Artikel 29. 8./13. 11. 2024: Befremdliche Vorkommnisse beim Testament unseres Onkels. Kurzer Rückblick: In der Testamentsaffäre 2014 wurde laut StA Bolter „nur die Spitze des Eisberges aufgeklärt“. Auf diesem Gebiet geschehen nach wie vor Malversationen (Literatur: Gernot Hämmerle „Falsche Erben“, Susanne Auster-Gras „Demenz und Justiz“). Das Testament wurde kurz vor dem Tod zweimal abgeändert und ein uns fremder Erbe eingesetzt. Der OGH erklärte die Abänderungen für ungültig, weil der Onkel nicht mehr lesen konnte und vom tätigen Notar die bei dieser Konstellation vorgesehene Formvorschrift nicht eingehalten wurde. Entweder beherrscht der Notar sein Metier nicht oder es gibt andere Gründe für dieses unentschuldbare Versehen. Ich bin der Meinung, dass ein schon 2014 in die Schlagzeilen geratener Notar nicht mehr als Gerichtskommissär amten dürfte. Wird er vom Bezirksgericht zugeteilt, kann man ihn ablehnen. Das wissen allerdings die wenigsten Leute.

Kurt Gächter, Lustenau