Leserbrief: O tempora, o mores!

Wenn jetzt ein Rankweiler Anwalt in der Sonntagsausgabe vom 4.5.25 fast ganzseitige Werbung in einem Druckmedium verbreitet, mag man sich an gesittetere Zeiten erinnern, als solches Vorgehen von der Standesvertretung als „standeswidrig“ mit Disziplinarverfahren verfolgt wurde. Und wenn der werbende Anwalt auf einer so beworbenen Werbeveranstaltung nicht selbst spricht, sondern hierfür noch rechtskundige Referenten engagiert und zu diesem Zweck auf die (möglicherweise finanzielle) „Unterstützung der Marktgemeinde Rankweil“ als zusätzliche Legitimation verweist, so fragt sich, ob der Rankweiler Steuerzahler eine solche private Reklameveranstaltung mitzufinanzieren hat. Gerade von der dortigen Frau Bürgermeisterin hätte ich da mehr Gespür erwartet, zumal sie ebenfalls dem rechtskundigen Berufsfeld entstammt.
RA em Dr. Walter Loacker, Hörbranz