Arbeitssklaverei
Der Wirtschaftsminister macht für die Schlechterstellung von Teilzeitarbeit gegenüber der lohnsteuerlich unrentableren Vollzeitarbeit Stimmung. Aus „Solidarität“ mit der Gesellschaft sollen die Österreicher Vollzeit arbeiten, um mehr Abgaben dem verschuldeten Staat abzuliefern, dessen Zinslast jährlich 7,5 Milliarden Euro beträgt! Dies ist ein Angriff auf die arbeitsrechtliche Vertragsfreiheit als Grundrecht. Der Begriff Solidarität ist als Vorwurf gegen die Ungeimpften bekannt. Man erzeugt wieder Verunsicherung. Die Mütter fürchten sich, ihre Kinder ganztägig in einer Kinderbetreuungseinrichtung abgeben zu müssen. So ist im Wiener Mindestsicherungsgesetz (§ 14, Abs. 4, Pt.3) und Sozialhilfegesetz (§ 9, Abs. 2, Pt.4) schon jetzt geregelt, dass die Wahlfreiheit zwischen häuslicher und staatlicher Betreuung nur bis zum vollendeten 3. bzw. 2. Lebensjahr des Kindes gewährt wird; bei der Mindestsicherung jedoch nur bei Nichtvorhandensein eines Kinderbetreuungsplatzes für das ein- bis dreijährige Kind. Ansonsten, insbes. bei älteren Kindernn muss die Mutter arbeiten gehen, um das Streichen oder die Kürzung der Sozialleistungen zu vermeiden. In Vorarlberg wird nur die „Hilfsbedürftigkeit“ der Antragstellerin gefordert. Eine Verpflichtung zur Vollarbeitszeit würde aber die Wahlfreiheit für die Alleinerzieherin verunmöglichen. Der bürokratische Aufwand, um zu eruieren, ob Betreuungserfordernisse zu Hause erforderlich sind, wäre außerdem enorm. Die weitere Schwächung der Familienbande würde in Kauf genommen.
Dr. Dietmar Loy, Schwarzach