Wem soll man den Schutz des Lebens überlassen
„Soll man es Juristen überlassen, ein Gesetz zu prüfen, oder sich selbst als Richter aufspielen?“ Dazu ist zu sagen: Wer sich nicht am geoffenbarten Willen Gottes orientiert, spielt sich als Richter darüber auf, wer existieren darf und wer nicht. Das nennt sich dann „Selbstbestimmungsrecht“! Die Bibel sagt: „Weh denen, die unheilvolle Gesetze erlassen“ (vgl. Jes. 10, 1). Aus aktuellen Anlässen verurteilte Kardinal Sarah am 25. Juli in der Bretagne „barbarische und unmenschliche Gesetze, die den Tod fördern“. Es droht z.B. die Legalisierung der Euthanasie, in Frankreich oder die Neubesetzung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland mit einer Richterin, die Abtreibung bis zur Geburt legalisieren will. „Recht kann nur dann wirksame Kraft des Friedens sein, wenn sein Maß nicht in unseren Händen steht. Das Recht wird von uns geformt, aber nicht geschaffen. Rechtsbegründung ohne Beziehung zu Gott gibt es nicht. Wo Gott und die von ihm gesetzte Grundform menschlicher Existenz aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt und ins Private, bloß Subjektive, abgeschoben werden, löst sich der Rechtsbegriff auf“ (J. Ratzinger). Ausgerechnet die Schutzbedürftigsten, z.B. die Ungeborenen, sind dann der Willkür subjektiver Einschätzungen wehrlos ausgeliefert. Es geht um Schutz, nicht um Verurteilung. Danke den Lebensschützern! Ohne sie würde man sich immer mehr „daran gewöhnen“.
MMag. Sylvia Albrecht, Rankweil