Waffengesetz

Leserbriefe / 05.09.2025 • 17:43 Uhr

„Waffen sind kein Spielzeug“ ist in einer verantwortungsbewussten Erziehung ein geläufiger Stehsatz. Dass der Erwerb, Besitz und Gebrauch von Waffen ein gesetzliches Reglement braucht, bedarf keiner Diskussion. Die derzeitige Bundesregierung will nun das Waffengesetz (in Österreich eines der strengsten) verschärfen. Wie sie selbst zugibt, eine Anlassgesetzgebung (Amoklauf an Grazer Schule). Eine Verhinderung derartiger Tragödien durch schärfere Gesetze ist auch für Experten fraglich. Treffen tut die Gesetzesverschärfung in erster Linie die rechtschaffenen, gesetzestreuen Bürger. Die werden mit noch mehr Auflagen behelligt, ja schikaniert (klinisch-psychologische Gutachten etc.). Kriminelle mit illegalem Waffenbesitz schert das Gesetz wenig. Eine Verschärfung ist die Anhebung des Alters für den Erwerb (Pistolen und Revolver 25 Jahre, Gewehr 21 Jahre). Da sind Ausnahmen zwingend vorprogrammiert. Wie ist es mit dem Nachwuchs bei Schützenvereinen, den Rekruten beim Bundesheer (Präsenzdienst ab 18 Jahre), den Polizeischülern, die nach Beendigung der Ausbildung in der Regel altersmäßig noch unter 25 Lebensjahre stehen? Diese Personengruppen sind zumindest Eigentümer der ihnen anvertrauten Waffen. Schaut nach einer Husch-Pfusch-Aktion aus.

Günther Wieser, Lochau