Drängler auf der A14
In den Lokalnachrichten habe ich gehört, dass die Polizei mit Schulbeginn auf der A14, angeblich um ein sicheres Vorankommen zu gewährleisten, regelmäßig Abstandsmessungen durchführt. Seit Jahresbeginn hat die Polizei gegen Drängler dem Vernehmen nach bereits fast 9200 Anzeigen erstattet. Wenn ich diese Zahl auf das ganze Jahr hochrechne, dann werden es wohl heuer etwa 13.800 Anzeigen werden. Dies dürfte eine jährliche Strafsumme von ca. 1,5 Millionen EUR ergeben. Drängler im Sinne des § 18 Abs. 1 StVO sind nach dem Führerscheingesetz Fahrzeuglenker, deren Abstand zum Vordermann weniger als 0,2 m/Sek beträgt. Fahrzeuglenker, deren Abstand weniger als 0,4 m/Sek beträgt, begehen ein Vormerkdelikt und sind nach § 99 StVO zu bestrafen. Darüber hinaus gibt es gesetzlich keine zeitliche Vorgabe, wie groß der Abstand zu sein hat. Laut Polizei wird immer nur der Drängler bestraft. Wenn sich jemand auf der Autobahn den Luxus leistet, auf der Überholspur mit bedeutend weniger als 130 km/h dahinzurollen, dann liegt Strafbarkeit im Sinne der §§ 7 und 20 StVO vor. Nach meinem Dafürhalten müsste das Vorgehen der Polizei im Hinblick auf die Dränglerei dringend einer Überprüfung unterzogen werden. Es kann doch nicht sein, dass sich im Straßenverkehr jährlich mehr als 10.000 Fahrzeuglenker beim Hintereinanderfahren falsch bzw. unfallgefährdend verhalten.
Karlheinz Grießinger, Götzis