Pensionsfeigheiten (1)
Zum Kommentar von Reinhard Haller, VN vom 11. 9. 25: Lieber Herr Univ. Prof. Dr. med. Reinhard Haller, ich kenne Sie persönlich und schätze Sie sehr. Zu Ihren Ausführungen möchte ich jedoch Folgendes sagen: Sie als selbstständig Arbeitender haben es leicht, zu entscheiden, wie lange und wieviel Sie nach Ihrem Pensionsantritt arbeiten. Auch ich bin über 70 und arbeite immer noch, und das in einem körperlich anstrengenden Beruf. In meinem Beruf z. B. kann ich anderen Menschen Gutes tun und ihnen Wohlbefinden vermitteln. Und das erfüllt mich mit Freude. Allerdings entscheiden Sie und ich selbst, in welchem Ausmaß wir das tun. Ich würde das sicher nicht mit dieser Freude machen, wenn ich in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis stünde und gezwungenermaßen arbeiten müsste. Es macht einen großen Unterschied, ob ich nach den Jahren der Selbstständigkeit entscheide, weiterzuarbeiten, oder mich nach 45 Jahren als Arbeiter/in darauf freue, die Freizeit zu genießen und mich meinem Hobby zu widmen. Ich sehe auch die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Ungleichheit betreffend die höheren Pensionsansprüche und die geringeren Einzahlungen in die Pensionskassen zu schaffen. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre, den Verwaltungsapparat zu verkleinern und das dadurch zur Verfügung stehende Geld in die Pensionskassen einzuzahlen.
Anita Bitschnau, Rankweil