Sturzhelmpflicht für E-Biker
Wer mit Tempo und Gewicht eines E-Bikes unterwegs ist, trägt auch Verantwortung – für sich und andere. Umso unverständlicher ist die Ablehnung der Sturzhelmpflicht durch die Neos. Noch weniger überzeugt der Einwand des VCÖ, spontanes E-Biken sei so nicht möglich. Was zählt, ist die Sicherheit. Fußgänger erleben täglich, wie sie von E-Bikern und E-Scootern verdrängt werden – flüsterleise von hinten oder lautstark klingelnd. Dieses Unsicherheitsgefühl ist real und darf nicht bagatellisiert werden. Dabei liegt der Vergleich auf der Hand: Ein Mofa-Fahrer, oft nicht schneller als ein E-Biker, muss einen Helm tragen. Für Moped- und Motorradfahrer gilt dasselbe. Andere Länder zeigen längst Konsequenz: In Australien, Neuseeland, Malta, Südafrika und Finnland besteht Helmpflicht für Radfahrer. Paris hat Leih-E-Scooter nach einer Volksabstimmung ganz gestrichen. Freiheit im Verkehr endet dort, wo die Sicherheit anderer Menschen beginnt. Eine Helmpflicht – ergänzt durch Tempolimits in Begegnungszonen, Kontrollen und klare Regeln für das Miteinander von Fußgängern und E-Bikern – ist daher kein Angriff auf die Freiheit, sondern Ausdruck von Gesundheitsbewusstsein, Respekt und Rücksicht. Und die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) erinnert daran: Bei schweren Radunfällen ist vor allem der Kopf betroffen. Genau deshalb trage ich auch ohne Motor immer einen Helm.
Christian Baldauf, Hard