Justiz
„Recht dürfe nicht dem Volkszorn folgen“, meint Frau Andrea Concin, Vizepräsidentin der Strafverteidigerinnen-Vereinigung in dem Artikel „Politische Zurufe halte ich für gefährlich“ in der NEUE am Sonntag vom So/Mo, 12./13. Oktober 2025. Natürlich müssen Richter bei ihrer Arbeit unabhängig und unbeeinflusst zu einem entsprechenden Urteil kommen können. Das Problem kann/muss aber auch differenzierter beurteilt werden. Wie ist es zu einem Volkszorn gekommen? Durch Hetze, Aufwiegelung usw. von politischer, religiöser oder ideologischer Seite? Dies ist gefährlich und abzulehnen. Durch das Verbrechen selbst (brutal, bestialisch, mit langer Dauer der Qualen)? Was dann verständlich ist. Weiters sollen/müssen Urteile den Bürgern ein Gefühl von Sicherheit, Glauben an die Justiz und Gerechtigkeit usw. vermitteln. Und letzteres ist im „Fall Anna“ nicht der Fall. Da entstand der Volkszorn einmal durch die Abscheulichkeit der Tat und dann wurde er durch das Urteil nochmals angefacht. Zurufe, welcher Art auch immer, die logische Folge. Dieses Urteil ist „verheerend“, sagt Opferanwalt Sascha Flatz. Dieses Urteil bestätigt die Gewalttäter in ihrem Handeln und könnte ein Freibrief für Wiederholungstaten sein. Deshalb ist der „Fall Anna“, wenn er so einseitig wie in dem o.a. Artikel beurteilt wird, für diese Diskussion nicht geeignet.
Günther Wieser, Lochau