Windräder?

Leserbriefe / 04.11.2025 • 23:00 Uhr

„Windräder sollen auch im Land Pflicht sein“ lautet der Aufmacher in den VN vom 21.10.25 und das Land meint auf Anfrage, dass sechs bis zwölf Windräder (WR) erforderlich wären. Das bedeutet pro WR eine Bodenversiegelung von ca. 500 qm, die notwendigen Zufahrtsstraßen noch gar nicht gerechnet. Weiters entsteht eine Verschandelung des Landschaftsbildes. Die Rotorblätter töten Greifvögel, Fledermäuse und Insekten, beeinflussen das Mikroklima und sind nur schwer recyclebar. Sie erzeugen einen Infraschall. Der breitet sich über viele Kilometer aus und kann laut Studien biochemische Prozesse in Körperzellen beeinflussen. Anwohner berichten von Schlafstörungen, Schwindel und Herzproblemen (Quelle: Harvard-Analyse). Der durch Erosion der Rotorblätter erzeugte Feinstaub ist giftig und krebserregend. Als Energielieferanten sind WR drittrangig, Aufwand und Effizienz stehen in keinem Verhältnis und bei der bestehenden Überlastung des Netzes durch Fotovoltaik-Anlagen fragt man sich „Cui bono?“ Da sind Grundstückseigentümer (Pacht) und Betreiber (Förderungen). Kann man mit der Befriedigung von Einzelinteressen derartige Schäden an Natur und Umwelt in Kauf nehmen? Bei integrer und verantwortungsvoller Politik sicher nicht.

Günther Wieser, Lochau