Immer wieder AMA
Das Bild vom Bericht über die vermutete „Schweinerei in Tierfabrik?“ kann als Symbolbild für die gängige Praxis der Schweinemast in Österreich gelten: Acht Schweine auf 6 m2 Vollspaltenboden, kupierte Schwänze. Das ist die in der Tierhaltungsverordnung festgelegte gesetzliche Mindestnorm, die in den genannten Punkten den allgemeinen Grundsätzen des Tierschutzgesetzes und einer EU-Bestimmung (Kupierverbot) widerspricht. Das wäre allein für sich schon genug „Schweinerei“. Der wahre Skandal ist aber, dass die Einhaltung dieser fragwürdigen Mindestnorm immer noch für ein staatlich anerkanntes „Gütesiegel“ reicht. Da gilt keine Unschuldsvermutung, das ist absichtliche Täuschung des Konsumenten.
Dr. Erik Schmid, Götzis