„Noch einmal H. Gmeiner – der Täter“
VN vom 22.12.2025: Unglaublich, wie schnell man bereit ist, den schlimmsten Verdächtigungen und perversesten Anschuldigungen Glauben zu schenken! Nachdem ich zunächst tatsächlich auch angefangen hatte, den bekannten schweren Vorwürfen zu glauben, muss ich jetzt immer deutlicher mich selber fragen: Aber was, wenn alle die Anschuldigungen – ausdrücklich des „Kindesmissbrauchs“ – nicht den Tatsachen entsprechen, also nicht wahr sind? Abgesehen davon, dass sie nicht bewiesen sind noch je beweisbar sein werden, höre ich, wie würdigend und achtungsvoll ehemalige aufrechte MitarbeiterInnen über die Person von H. Gmeiner reden. Geradezu unerträglich und unmöglich für sie die Vorstellung, er habe Kinder sexuell missbraucht. Können also Urteile und Charakterisierungen dieser noblen Art nicht mindestens so glaubhaft der Person H. Gmeiners gerecht werden? Oder glaubt man eher den Vorverurteilungen und Verdächtigungen? Bei einer (nachträglichen) „Lynchjustiz“ (Büste H. Gmeiner) ist man allerdings auch nicht einmal bereit, den einfachsten Rechtsgrundsatz gelten zu lassen: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten.“ Der bekannte Therapeut A. Görres: „Große Mühe wenden wir darauf, das Gute herabzusetzen, es in Wirklichkeit als minderwertig zu entlarven (,der wollte nur berühmt werden!‘), seine Mängel aufzudecken, es hämisch zu kritisieren – zuletzt noch mit Hilfe einer missbrauchten (befangenen) Psychoanalyse“.
Peter Mathei, Alberschwende