Leserbrief: Frag das Volk

Zur Volksbefragung Geburtenstation Dornbirn, VN vom 13.01.2026:
Die Landeswahlbehörde lehnte den Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung zum Thema Schließung Geburtenstation Dornbirn ab. Anträge können abgelehnt werden. Das weiß jeder, der schon mal um Förderungen angesucht hat. Die Frage lautete: “Soll die Versorgung mit Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn erhalten bleiben?” Ja/Nein. Aus Sicht der Behörde war das allerdings zu missverständlich und zu wenig präzise formuliert. Puuh. Aus der Sicht eines Ludescher Bürgers, der eine kontroverse Volksabstimmung in seinem Dorf 2019 miterlebt hat, mutet das sehr skurril an. Denn diese durfte stattfinden, dieselbe Behörde hatte keine Einwände gegen diese Fragestellung. “Sollen die im Ludescher Neugut liegenden Grundstücke 1645, 2320, 2321, 2322, 2323, 2313, 2311/2, 2311/1 und 2310, GB Ludesch, den Freifläche-Landwirtschaft FL bleiben?” Das Ergebnis wäre übrigens ein Gesetz geworden, wenn nicht 15 Bürger dagegen geklagt hätten. Folgen bekannt. Ganz im Gegensatz zu einer Volksbefragung wie jener in Dornbirn. Mein Schluss: Herausreden, verzögern und gegen den Willen des Volkes durchsetzen. Sehr geehrte Volksvertreter (Politiker): Ihr wurdet vom Volk gewählt – nicht, um dessen Willen zu umgehen oder kleinzureden, sondern um ihn zu vertreten. Lasst das Volk seine Meinung in einer Volksbefragung sagen, wenn es den Sachverhalt, um den es geht, versteht. Wie in Dornbirn.
Christoph Schneider, Ludesch