Leserbrief: Informationsfreiheit – Versprechen oder Etikettenschwindel?

Seit 1. September 2025 gilt in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz – doch für viele Behörden gilt: lieber Schlupfloch als Auskunft. In der Praxis bleibt Geheimhaltung oft die Regel. Nicht, weil Bürger das Gesetz missbrauchen, sondern weil Behörden ihre Kreativität darauf verwenden, Ausnahmen zu konstruieren. Statt den Geist des Gesetzes zu leben, wird der Buchstabe gedehnt. Anfragen werden hinausgezögert, Zuständigkeiten verschoben, Ausnahmebestimmungen bemüht. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsinteressen werden pauschal ins Treffen geführt – ohne nachvollziehbare Abwägung. Problematisch bleibt, dass Bürgerinnen und Bürger bei Streitfällen praktisch nur den Weg zu den Verwaltungsgerichten haben. Was fehlt, ist ein unabhängiger Informationsfreiheitsbeauftragter. Stattdessen berät die Datenschutzbehörde – jene Stelle, die zugleich die Gegeninteressen wahrt. Es braucht einen Kulturwandel: Transparenz muss in den Amtsstuben gelebt werden, nicht nur auf dem Papier. Rechtsfragen wie jene um das Archivgesetz sollten gerichtlich geklärt werden. Solange Behörden mehr Energie in Schlupflöcher als in ihren Auftrag stecken, bleibt der Paradigmenwechsel ein Etikettenschwindel. Informationsfreiheit ist kein Gnadenakt, sondern ein demokratisches Grundrecht.
Hans Mohr, Dornbirn