Leserbrief: Pfefferspray-Kurs versus Gerichtsurteil

Zum VN-Bericht vom 11.02.2026:
Ein 20-jähriger Messerstecher mit Bezug von Flüchtlingsunterstützung wird wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren, davon 16 Monate bedingt, 8 Monate unbedingt, und 4500 Euro Schmerzensgeld, zahlbar innerhalb von 14 Tagen, für das Opfer, verurteilt. Er empfängt Flüchtlingsunterstützung – wer bezahlt die 4500 Euro? Der Steuerzahler? Wohlgemerkt, dieser junge Mann stammt aus keinem Kriegsgebiet, wird nicht abgeschoben, sondern bei uns weiterhin verpflegt. In derselben Ausgabe auf Seite 9: Pfefferspray-Kurs in Lustenau, “Kurs stärkt Frauen für den Ernstfall”. Unsere Frauen müssen sich mit Pfefferspray, gilt als Waffe, erst ab 18 Jahren erlaubt, ausstatten. Es wird auch darauf hingewiesen, die beste Option ist die Flucht, und das in Österreich. Warum das alles? Weil sie nicht mehr sicher sind in unserem Lande. Unser Rechtsstaat schützt alle und vergisst auf die eigenen Bürger. Es stimmt schon, der Großteil der Flüchtlinge mag berechtigt bei uns sein, aber wer hier straffällig wird, muss abgeschoben werden, ohne “Wenn und Aber”.
Stefan Bösch, Lustenau