Vollmacht
Macht und Ohnmacht einer Vollmacht. Da immer mehr Besitz in die Hände von Menschen kommt, die nicht in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, hat die Vollmacht immer mehr Stellenwert. Um bei Versammlungen, insbesondere bei Wahlen, handlungsfähig zu bleiben, geht es ohne Vollmacht fast nicht mehr. Normalerweise gibt es einen Vollmachtgeber und einen namentlich bekannten Vollmachtnehmer, und das für eine bestimmte Versammlung. Z. B. bei Wahlen zu Jagdgenossenschaften, Abstimmungen zu Wegebau, Hüttenbau, … Problematisch wird es bei Blankovollmachten, die an Dritte weitergegeben werden können. Um aber gar keine Zweifel aufkommen zu lassen, hilft am besten persönliches Erscheinen der Besitzer.
Tone Metzler, Egg