Unbürokratisch entnehmen?
Der politische Kampfschrei nach „Entbürokratisierung“ klingt nach Vereinfachung, ist aber nichts weiter als ein Euphemismus für den Abbau von Schutzstandards. Wenn die Landesregierung „störende“ Tierarten wie Wolf, Biber und Kormoran leichter „entnehmen“ (faktisch: töten) will, heißt das de facto: weniger Prüfung, kürzere Beteiligung, (noch) schnellerer Schuss. Österreich hat den umfassenden Umweltschutz und den Tierschutz als Staatsziele verankert. Tierarten wie Wolf und Biber sind in der FFHRichtlinie, der Kormoran in der EUVogelschutzrichtlinie gelistet. Tötungen in Ausnahmefällen sind nur mit strenger Begründung und bei nachweislich günstigem Erhaltungszustand zulässig. Gerade im Umwelt- und Artenschutz dienen Prüf- und Genehmigungsverfahren nicht der Schikane, sondern der sorgfältigen Abwägung öffentlicher Interessen. Problematisch ist auch der Tonfall, mit dem politische Akteure auftreten: Wer komplexe rechtliche Schutzmechanismen pauschal als Hindernis diffamiert und schnelle Durchgriffe fordert, bewegt sich zumindest rhetorisch nahe an einer Haltung, die demokratische Verfahren als lästig empfindet. In einem Rechtsstaat aber sind Regeln keine optionalen Empfehlungen, sondern verbindliche Leitplanken – auch für die Politik selbst. Niemand bestreitet die bestehenden Nutzungskonflikte. Doch ihre Lösung darf nicht darin bestehen, ökologische Schutzrechte unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“ auszuhöhlen. Demokratie lebt vom Ausgleich – nicht vom einseitigen Bedienen einzelner bzw. eigener Interessen.
Ulrike Schmid, PhD, Götzis