Leserbrief: Bürokratischer Knieschuss

Als Landesbediensteter erlebte ich von 1981 bis 2019 die teils atemberaubende Entwicklung der Bürokratie. Beispielhaft “wuchs” der Umfang des Wasserrechts in dieser Zeitspanne von rund 100 Seiten auf über 2000 Seiten. Bei anderen Rechtsmaterien war es nicht anders und umfangreiche neue kamen dazu. Verschärfend kam/kommt dazu, dass ein “ghöriger” Landesbediensteter den Willen des Volkes (repräsentiert durch den Nationalrat) und der Minister*innen (in Form von Verordnungen) auch immer “ghörig” vollzogen hat. Was ja grundsätzlich seine Pflicht ist. Mein persönlicher, aus der Bibel abgeleiteter Ansatz “Das Gesetz ist für die Menschen da, nicht umgekehrt” wurde anfangs noch als pragmatisch, später zumindest ansatzweise als “Amtsmissbrauch” eingestuft, der Todsünde jedes öffentlich Bediensteten. Durch die Abschaffung der Pragmatisierung in Vorarlberg seit 2000 ist die dienstrechtliche Stellung der Landesbediensteten dementsprechend schwächer geworden. Das hat Vorteile für den Dienstherrn, führte aber auch, nicht ganz überraschend, dazu, dass sich die Bediensteten speziell im Vollzug zunehmend sehr exakt an die immer umfangreicheren Rechts- und Normvorgaben hielten. Denn der Gebrauch des politisch hochgepriesenen, das Recht großzügig auslegenden “Hausverstandes” mutierte, wenn’s zur Sache ging, ganz schnell zum Amtsmissbrauch. Als kombinierter Lösungsansatz wäre anzudenken, durch x-fache Novellierung undurchschaubar gewordene Rechts- und Normvorgaben komplett neu aufzusetzen sowie den Vollzug dienstrechtlich wieder besser abzusichern.
Dr. Klaus König, Lauterach