Leserbrief: Bedarfsorientierung im Gesundheitssystem?

Nach meiner Hüftoperation (67 Jahre, nicht mehr berufstätig, komplikationsloser Verlauf) stellt sich mir eine grundsätzliche Frage der Systemlogik: Warum muss eine Rehabilitation bereits vor der Operation festgelegt werden? Der tatsächliche medizinische Bedarf zeigt sich doch erst im Heilungsverlauf. Dennoch wird vorab entschieden – mit später spürbaren finanziellen Folgen. Ich habe mich gegen eine stationäre Reha und für eine wohnortnahe Therapie entschieden. Diese wird jedoch nur teilweise ersetzt, während bei einer bewilligten Reha lediglich ein vergleichsweise geringer Selbstbehalt anfällt. In Gesprächen im Bekanntenkreis hatte ich zudem den Eindruck, dass eine Reha beinahe als selbstverständlicher Anspruch – unabhängig von individuellem Bedarf oder Kosten – betrachtet wird. Sollte nicht vielmehr die tatsächliche medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend sein? Wenn Effizienz im Gesundheitswesen gefordert wird, sollte die Nachbehandlung bedarfsorientiert entschieden und vergleichbare Leistungen vergleichbar finanziert werden.
Margit Bechter, Dornbirn