Leserbrief „Die Verwaltung als Bremsklotz der Wirtschaft?“

Zum Leserbrief von Hr. Robert Häusle, VN vom 12. März: Robert Häusle beschreibt das Dilemma von Behörden, die vor einem Schadensfall bremsen und danach allein auf weiter Flur stehen. Diese Beobachtung greift jedoch zu kurz: Es gibt auch Fälle, in denen Behörden trotz klarer Hinweise auf bestehende Gefahren untätig bleiben. Bekannt gewordene Verstöße gegen Brandschutzbestimmungen werden nicht selten mit dem Hinweis auf „Bestandsschutz“ zur Seite gelegt – ohne zu prüfen, ob dieser rechtlich überhaupt gegeben ist. Wird ein Bauverfahren zurückgezogen, wird die Angelegenheit vielfach als erledigt betrachtet, obwohl unbewilligte Bauteile und mögliche Gefahrenquellen unverändert bestehen bleiben. Die von Herrn Häusle angesprochene Haftungsfrage stellt sich daher nicht erst nach einem Schadensfall. Sie stellt sich bereits dann, wenn dokumentierte Untätigkeit gegenüber bekannten Risiken aktenkundig ist.
Hans Mohr, Dornbirn