Leserbrief: Neutralität richtig verstanden

Leserbriefe / 24.03.2026 • 14:00 Uhr
Leserbrief: Neutralität richtig verstanden

Wenn Österreich bei entstehenden und vorhandenen Konflikten neutral sein will, ja, dann sollte es sich auch so verhalten. Dies gilt nicht nur für den militärischen Bereich, sondern auch für das Verhalten gegenüber den jeweiligen Streitparteien. Eine Sanktion gegen eine Streitpartei ist für Österreich nur dann verbindlich, wenn die Sanktion von der UNO verhängt wird. Eine Ausnahme besteht, wenn ein Angriff eines Staates gegen ein EU-Mitglied erfolgt. Dies deshalb, weil wir ein Mitglied der EU sind und Russland gegen diese Mitgliedschaft keinen Einwand erhoben hat. Daher ist ein Angriff auf ein EU-Mitglied auch ein Angriff gegen uns und somit die Gegenwehr auch kein Verstoß gegen die von uns erklärte Neutralität. Beim Vollzug von Sanktionsbeschlüssen der EU sind wir jedoch zur Beachtung unserer Neutralität verpflichtet. Bei unserer Aufnahme in die EU hatten auch alle damaligen Mitglieder der EU, die hierzu zugestimmt haben, Kenntnis von unserer Neutralitätsverpflichtung. Russland durfte sich darauf verlassen, dass auch wir unsere diesbezüglichen Verpflichtungen einhalten werden, und hat wohl auch deshalb keinen Einwand dagegen erhoben.

Dr. Hermann Böckle, Dornbirn