Leserbrief: Strafurteil gegen Bludenzer Bürgermeister

Leserbriefe / 26.03.2026 • 15:45 Uhr
Leserbrief: Strafurteil gegen Bludenzer Bürgermeister

Als Anwalt habe ich ständig mit Amtssachverständigengutachten über das Orts- und Landschaftsbild zu tun. Da gibt es öfter Stellungnahmen, die überhaupt nicht überzeugend sind, aber ein Bauprojekt verhindern oder aber massiv verzögern. Es ist auch nicht selten, dass ein und derselbe Gutachter bei verschiedenen Bauvorhaben widersprüchliche Meinungen hat. Diese Amtssachverständigen haben genau genommen eine nicht gerechtfertigte Machtposition, welcher der Bauwerber ohnmächtig gegenübersteht. Wenn ein Bürgermeister, der den Bescheid von Gesetzes wegen unterschreiben muss und den ein solches Gutachten nicht überzeugt, die Baubewilligung trotz negativer Stellungnahme erteilt, dann ist dies normalerweise rechtmäßig und gehört Er aus meiner Sicht gelobt, aber nicht bestraft. Dies umso mehr, als im Fall des Bludenzer Bürgermeisters im Instanzenzug die Entscheidung des Bürgermeisters als inhaltlich richtig bestätigt wurde. Auch kann eine unzureichende Begründung normalerweise nicht zulasten des Bürgermeisters gehen, zumal kein Bürgermeister den Bescheid selbst ausformuliert, sondern Mitarbeiter des Bauamtes. Das ergangene Urteil gegen den Bürgermeister von Bludenz ist auch eine Katastrophe, weil es tendenziell dazu führen wird, dass sich kein Bürgermeister mehr zu berechtigtem Widerspruch traut und dies die Allmacht einzelner Sachverständiger nur noch mehr einzementiert.

Dr. Karl Schelling, Dornbirn