Leserbrief: Raserbestrafung durch die Behörde

Leserbriefe / 12.04.2026 • 14:15 Uhr
Leserbrief: Raserbestrafung durch die Behörde

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Rasern auch das Leasingfahrzeug entnommen und versteigert werden darf! In Deutschland wurden zwei Raser (Brüder) zu lebenslanger Haft wegen Mordes und 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt, da sie zwei Menschenleben (junge Frauen) durch ihre Raserei auslöschten. Man sollte auch notorischen Alkohol- und Drogenlenkern das Fahrzeug entnehmen dürfen, das wäre nur gerecht. Denn auch diese stellen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Weiters sollten die Justiz und Behörden bei solchen Straftaten viel härter durchgreifen und bestrafen! Bei uns ist die Justiz bei Gewalttaten und schweren Verkehrsdelikten immer noch auf Kuschelkurs. Das muss sich ändern.

Helmut Sauermoser, Bürs