Hausverstand und Kompetenz

Leserbriefe / 24.04.2026 • 16:49 Uhr

Zum VN-Bericht „Mit rechtlichem Kniff gegen den Wolf“, VN vom 23. April:

Der Aussage von LR Gantner „es versteht niemand, dass immer etwas passieren muss, bevor gehandelt werden darf“ ist absolut zuzustimmen. Das „darf“ ist aber bereits vor 20 Jahren durch ein „muss“ ersetzt worden, indem das Tierschutzgesetz jeden Tierhalter dazu verpflichtet, seine Tiere vor Raubtieren zu schützen. Die Landwirtschaftspolitik ignoriert diese gesetzliche Vorgabe durch offizielle Deklaration, dass der geforderte präventive Herdenschutz – im Gegensatz zu allen benachbarten Alpregionen in Europa – auf nahezu allen heimischen Alpflächen nicht durchführbar oder nicht zumutbar sei. Als populistische Lösung des Problems wird die präventive Bejagung des Wolfes im Kompetenzbereich des Jagdrechts beschlossen und als Einlösung eines Versprechens verkündet. Justament von dem Landesrat, der für die Umsetzung der FFH-Richtlinie zuständig ist. Was ihn per EU-Gesetz dazu verpflichtet, in seinem Zuständigkeitsbereich für einen guten Erhaltungszustand des Wolfes (= Ansiedlung von stabilen Rudeln) zu sorgen. Er kündigt aber genau das Gegenteil davon an, nämlich die Verhinderung der Ansiedlung von Rudeln. Das ist nicht nur ein klassischer Kompetenzkonflikt, sondern ein eklatanter Mangel an Kompetenz im Sinne von Sachverstand in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Ökologie und Tierschutz. Dem Föderalismus mit Zuständigkeit für Jagd und Naturschutz erweist eine solche Vorgangsweise jedenfalls einen sprichwörtlichen Bärendienst.

Dr. Erik Schmid, Götzis