Leserbrief: Wasserzins Ja, wenn!

Wasser ist ein Allgemeingut. Daher sollte auch der Erlös aus der Stromgewinnung aus Wasserkraft der Allgemeinheit zugutekommen. Ist der Eigentümer eines Kraftwerks Gemeinde oder Land oder Bund, dann fließen die Gewinne aus dem Stromverkauf in das Budget von Gemeinde, Land oder Bund. Hier erübrigt sich ein Wasserzins, die Gewinne kommen der Allgemeinheit zugute. Ist der Eigentümer eines Kraftwerks jedoch ein Privater, dann sollte der Gewinn abzüglich einer angemessenen Kapitalrendite an die Allgemeinheit als Wasserzins abzuführen sein.
Mag. Christoph Wychera, Hard