Leserbrief: Absurde Bürokratie bei der Zweitwohnungssteuer: Bestrafung für den Verkaufswillen?

Leserbriefe / 03.07.2026 • 12:00 Uhr
Leserbrief: Absurde Bürokratie bei der Zweitwohnungssteuer: Bestrafung für den Verkaufswillen?

Mit großem Unverständnis verfolge ich die aktuelle Praxis der Erhebung der Zweitwohnungsabgabe in unserer Gemeinde. Dass diese Steuer ihren Zweck erfüllen soll, Wohnraum dem regulären Mietmarkt zuzuführen oder den Haushalt zu stützen, ist nachvollziehbar. Doch im Falle eines zum Verkauf stehenden Objekts verkehrt sich dieser Zweck ins Gegenteil. Ich befinde mich derzeit in der Situation, meine Immobilie aktiv zu verkaufen. Das Objekt ist inseriert, Besichtigungen finden statt – es wird dort also nicht „residiert“, sondern der Besitzstand wird abgewickelt. Dennoch besteht die Stadtverwaltung auf der vollen Zweitwohnungsabgabe. Es stellt sich die Frage: Was ist die Lenkungswirkung dieser Steuer in meinem Fall? Ich kann die Wohnung nicht gleichzeitig verkaufen und dauerhaft vermieten oder selbst bewohnen. Die Abgabe wirkt hier nicht als Steuerungsinstrument, sondern als reine „Strafsteuer“ für einen Leerstand, den ich selbst so schnell wie möglich beenden möchte. Wenn der Verkaufswille durch Makleraufträge oder Inserate klar belegt ist, sollte die Verwaltung Augenmaß beweisen. Eine Befreiung oder zumindest Aussetzung der Steuer für den Zeitraum der Verkaufsbemühungen wäre die einzig faire Lösung. Aktuell wird hier jedoch der Bürger zur Kasse gebeten, während er versucht, für klare Verhältnisse zu sorgen. Es bleibt zu hoffen, dass die Politik hier nachbessert und den Unterschied zwischen „Luxus-Zweitwohnsitz“ und einer „Verkaufsabwicklung“ erkennt.

Walter Bitriol, Bregenz