Leserbrief: Symbolische Aberkennung = keine Auslöschung historischer Leistungen?

Leserbriefe / 14.07.2026 • 10:00 Uhr
Leserbrief: Symbolische Aberkennung = keine Auslöschung historischer Leistungen?

Ist ein redlicher Historiker nicht das Pendant zum Archäologen, der akribisch Vergangenheitsscherben sortiert, um später eine sinnvolle Rekonstruktion seines Fundes zu ermöglichen? Bei aller legitimen Entrüstung, sich als Richter zu wähnen und nolens volens eine Art Grabschändung zu betreiben, ist fragwürdig und verhilft keinesfalls zu einer geschichtlich fortschreitenden Bewusstwerdung. Vergangenes darf weder verschwiegen noch vergessen werden; neue Generationen müssen damit konfrontiert werden, um zu begreifen, unter welchen Umständen sich solche Ungeheuerlichkeiten ereignen konnten. Ist der Umtaufzwang von Straßen im Namen einer ersehnten absoluten Unschuld, die der menschlichen Natur fehlt, berechtigt? Privat wie offiziell gibt es nie eine adäquate Strafe oder Wiedergutmachung, sondern nur ein Wissen, Einsehen, Zugeben und ein “es besser machen wollen als wie bisher”, was den Teufelskreis durchzuschneiden vermag, wo zornige Rachegelüste oder selbstvernichtende Selbstvorwürfe halbbewusst Tischtennis spielen. Hermann Gmeiner hat längst die Zukunft hinter sich gelassen, kann sich nicht mehr verteidigen, geschweige denn irgendetwas gutmachen. Glücklicherweise genießen heute Erwachsene keine Standesimmunität mehr: Misshandelte Kinder werden nicht mehr als Lügner bestraft. Kinder mit allen Kräften aufzuklären und zu schützen, ist aufbauender, als posthume Strafen zu verhängen, die den Schuldigen nicht mehr erreichen.

Marie-Thérèse Mercanton, Bludenz