Leserbrief: Enteignung auf Raten?

Obwohl laut BMF etwa zehn Prozent der Steuerzahler rund 60 Prozent des Lohn- und Einkommensteueraufkommens finanzieren, kommen bei jeder Gelegenheit aus dem linksgrünen Parteienspektrum und einiger AN-Organisationen Forderungen nach Einführung von Vermögens- und Erbschaftssteuern. Während meiner aktiven Erwerbstätigkeit – als noch die frühere, gesetzliche Erbschaftsteuer (bis 2008) in Kraft war – ist mir folgender Fall untergekommen: Ein erfolgreicher Unternehmer bezahlte zunächst für seine Gewinne die KÖSt in Höhe von 25 Prozent. Dem Unternehmen verblieben also 75 Prozent davon. Nach einigen Jahren schüttete die Gesellschaft an den Gesellschafter Gewinnanteile aus, für die er weitere 25 Prozent KESt bezahlte. Somit blieben ihm 56,25 Prozent der ursprünglich erwirtschafteten Gewinne von 100 Prozent. Nach seinem Tod erbte seine Gattin und bezahlte dafür 15 Prozent Erbschaftsteuer, somit verblieben ihr 47,80 Prozent der ursprünglichen Erträge. Nach deren Tod erbten ihre Nichten und Neffen das verbliebene Vermögen und bezahlten dafür aufgrund des Steuersatzes (Kl. IV) 40 Prozent Erbschaftsteuer. Somit landeten bei ihnen noch 28,7 Prozent der ursprünglich erwirtschafteten Erträge; der Staat erhielt von diesen also ca. 71,3 Prozent Steuern. Ist diese Art von Enteignung wirklich gerecht? Noch schlimmer ist die Forderung nach Vermögenssteuer, da diese nicht die Erträge, sondern die Substanz besteuert, unabhängig davon, ob Gewinne oder Verluste erwirtschaftet werden.
Elmar Gasser, Dornbirn