Leserbrief: E-Scooter – Bürgermeinung

Meiner Meinung nach haben E-Scooter im öffentlichen Verkehr keine Daseinsberechtigung. Sie werden in der Regel von jungen, ungestümen Personen unter Außerachtlassung sämtlicher Regeln gelenkt. Die Fahrer sind meist auch nicht haftpflichtversichert, was für Betroffene zu schweren zivilrechtlichen Nachteilen führen kann. Vom Kuratorium und anderen, um die Verkehrssicherheit betroffenen Stellen höre ich keinen Aufschrei. Autofahrer, die in den Zonenfallen 20, 30, 40, 50 usw. geringfügig zu schnell unterwegs sind, werden gnadenlos zur Kassa gebeten. Ich sehe behördliche Großzügigkeit bei den Scooterfahrern und gnadenlose Kleinlichkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmern. Helmpflicht bei den Scooterfahrern: Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn ein Scooterfahrer mit Helm mit einem Fußgänger ohne Helm kollidiert. Vor Kurzem bin ich selbst haarscharf an einem solchen Ereignis vorbeigeschrammt.
Karlheinz Grießinger, Götzis