Leserbrief: Datenschutz ja – aber offenbar nicht für jeden?

Als Hausverwalter bin ich verpflichtet, mit personenbezogenen Daten meiner Kunden äußerst sorgfältig umzugehen. Umso mehr irritiert mich eine aktuelle Erfahrung mit der Landeshauptstadt Bregenz. Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsabgabe wurde ich aufgefordert, Kontaktdaten eines Wohnungseigentümers bekannt zu geben. Ich verweigerte dies aus Datenschutzgründen und ließ meine Rechtsauffassung überprüfen. Schließlich entschied das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gegen mich: Nach § 143 Bundesabgabenordnung muss ich die Daten herausgeben. Auch der Datenschutz steht dem laut Gericht nicht entgegen. Diese Entscheidung respektiere ich. Die dahinterstehende Rechtslage muss ich deshalb aber nicht gutheißen. Besonders widersprüchlich erscheint mir, dass Bregenz zur Durchsetzung seiner Zweitwohnungsabgabe auf Kundendaten eines privaten Hausverwalters zugreifen kann, während die Stadt für Zweitwohnungen in ihrem eigenen Eigentum eine Sonderregelung vorgesehen hat. Für mich passt das nicht zusammen. Es geht mir nicht um die verhängte Zwangsstrafe von 100 Euro. Es geht um das Prinzip: Wenn Bürger und Unternehmen strengen Regeln unterliegen, darf man von der öffentlichen Hand mindestens dieselbe Konsequenz und Glaubwürdigkeit erwarten. Rechtlich zulässig und politisch richtig sind nicht automatisch dasselbe. Auch staatliches und kommunales Handeln muss öffentlich hinterfragt und kritisiert werden dürfen.
Harry Preisl, Dornbirn